Statement zur Etablierung offener Bildungsressourcen in Forschung und Lehre

Alexander Florian und Silvia Sippel haben für den Medienpädagogischen Kongress 2011 Ende März Statenments zur Medienbildung in der Hochschule gesammelt, eine Zusammenschau ist bereits online. Im Folgenden mein Beitrag mit dem Schwerpunkt zu OER.

Sandra Schön
Etablierung offener Bildungsressourcen in Forschung und Lehre

Im Hinblick auf „Medienbildung in der Hochschule“ gibt es zahlreiche wichtige Aspekte. Ich sehe mich insbesondere dem Thema der offenen Bildungsressourcen verpflichtet: Schon im achten Jahr erscheint die Fachzeitschrift „bildungsforschung“ frei zugänglich, im Projekt „OLCOS“ drehte sich alles um offene Bildungsmaterialien und schließlich ist seit Februar 2011 mit dem „Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien“, kurz „L3T“ (herausgegeben zusammen mit Martin Ebner) auch ein umfangreiches deutschsprachiges frei zugängliches Material entstanden.

Als offene oder auch freie Bildungsressourcen, im englischen als „Open Educational Resources“ oder kurz „OER“ bezeichnet, werden Materialien für Lernende und Lehrende verstanden, welche kostenlos im Web zugänglich sind und entsprechend zur Verwendung und auch Modifikation freigegeben sind, das heißt entsprechend lizensiert wurden (vgl. Geser, 2007).

Es gibt mehrere pragmatische und auch idealistische Gründe, dass Thema der offenen Bildungsressourcen zu forcieren (vgl.  Mruck u.a., 2011): Als frei zugängliches Material erlauben sie so Lernenden selbstgesteuertes und lebenslanges Lernen, wenn die Materialien jeder/jedem kostenlos zugänglich sind. Personen, die aus unterschiedlichen Gründen (Finanzen, körperliche Einschränkungen, Lage des Wohnort, Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten) sonst nur schwer an Lernmaterialien gelangen, können diese nun nutzen. Auch sind offene Bildungsmaterialien Grundlage für offene Lernansätze, die beispielsweise selbstgesteuertes Lernen in Gruppen forcieren; ohne solche Materialien und Internetquellen im Allgemeinen sind viele Gruppenarbeiten heute nur noch schwer vorstellbar. Aus Sicht der Lehrenden können offene Bildungsressourcen auch dafür sorgen, dass die eigenen Lehrveranstaltungen (a) effizienter, (b) qualitativ besser und (c) nachhaltiger vorbereitet werden, wenn man dazu vorhandene Materialien nutzen kann, so tendenziell schneller zu besseren Ergebnissen kommt, eigene Materialien wiederum zur Verfügung stellt und dadurch auch andere bei der Überarbeitung bzw. Verbesserung einbinden kann. Offene Bildungsmaterialien zeichnen sich durch die Möglichkeit der freien Nutzung und Modifikation aus, dadurch entstehen auch fruchtbare institutionsübergreifende Kontakte und Kooperationen. Aus Perspektive des Steuerzahlers zählt auch das Argument, dass so öffentlich geförderte, also mit Steuermitteln (ko-) finanzierte Leistungen so potentiell jedermann zugänglich wird. Nicht zuletzt benutzen Lehrende und Studierende „sowieso“ Materialien, die im Web recherchierbar sind, ohne sich immer über Nutzungs- und Zitationsbedingungen im Klaren zu sein. Aus Sicht von Lehrenden und Institutionen sind – ähnlich wie bei den wissenschaftlichen Veröffentlichung die Open-Access-Bewegung – mit der Veröffentlichung von offenen Bildungsmaterialien auch Reputationsgewinn oder Marketingeffekte möglich.

Offene Bildungsmaterialien sind eine vielfältige Chance für viele und müssen daher systematisch unterstützt werden. Gleichzeitig sind offene Bildungsmaterialien – bzw. eher jene Materialien, die frei im Web zugänglich sind, aber nicht entsprechend genutzt werden dürfen, auch eine Herausforderung: Was darf ich mit Webfundstücken machen? Darf ich sie in der Lehre einsetzen?

Im folgenden skizziere ich vier Forderungen, wie aus meiner Sicht im Bezug auf Medienbildung in Hochschulen mit dem Thema offene Bildungsressourcen und Webressourcen allgemein umgegangen werden sollte:

  • Aufklärung und Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Verwendung von Internetmaterialien

Man darf im Bildungswesen nicht einfach alles kopieren und verwenden, was man kostenlos im Web findet. Entsprechende Projekte und Initiativen, die zum einen Lernende und Lehrenden aller Sektoren adressieren und auch solche, die neue rechtliche Rahmenbedingungen vorschlagen und mitgestalten, um die Spielräume von Lehrenden zu vergrößern und auf eine (neue) rechtliche Basis zu stellen, sollten ausgeschrieben und gefördert werden.

  • Offene Bildungsressourcen, Open Access und Studierende

Urheberrechte, Open Access und Offene Bildungsmaterialien – beispielsweise vorhanden Lizenzmodelle – sind heute zentral für eine adäquate und rechtlich einwandfreie Nutzung von Webmaterialien – auch für Studierende: Was darf ich zur Erstellung von Seminarunterlagen nutzen, sofern ich sie danach im Web zur Verfügung stellen will? Was darf ich in einer wissenschaftlichen Seminararbeit nutzen? – Rechtliche und praktische Einführungen dazu müssen fixer Bestandteil von Einführungen in das wissenschaftliche Arbeit in allen Lehrgebieten werden.

  • Offene Bildungsmaterialien als Ausschreibungsmerkmal für Initiativen und Projekte

Die Entwicklung und Veröffentlichung von Bildungsmaterialien in Formaten und mit Lizenzen, die die Wiederverwendung und Modifikation erlauben und unterstützen soll – vergleichbar mit der Open-Access-Policy für wissenschaftliche Publikationen – die Voraussetzung für öffentlich geförderte Projekte und Unternehmungen werden (als Standard-Option).

  • Offene Bildungsmaterialien als Kriterium und Quelle für gute Lehre und Qualifikation von Lehrenden

Lehrbefähigungen und Trainerqualitäten sollten zukünftig verstärkt mit Hilfe von frei zugänglichen und frei lizenzierten Materialien im Web nachweisbar und überprüfbar gemacht werden. Sicher sind schriftlich erstellte Materialien oder Videos kein Beleg für gute Lehre, sind aber dennoch ein weiterer guter Indikator. Die Listen von gehaltenen Lehrveranstaltungen in Lebensläufen von Hochschulmitarbeitenden helfen hier wohl nur eingeschränkt. Lehrmaterialien im Web – und auch die Zahl der Aufrufe oder Angaben über Weiterverwendungen – sollten auch als Bestandteil der Kriterien für Auszeichnungen für gute Lehre Berücksichtigung finden.

3 Gedanken zu „Statement zur Etablierung offener Bildungsressourcen in Forschung und Lehre

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